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Ein Mann am Steuer eines Fahrzeuges bedient eine Armatur desselben.

Jaguar & Land Rover RENT

Fragen?
Hier gibt's
Antworten.
  1. Wie kann ich ein Fahrzeug mieten?

    Die Buchung geht einfach und schnell. Sie geben Ihren gewünschten Abholort und den Buchungszeitraum ein, bestimmen Ihre Fahrzeugpräferenzen und lassen sich alle entsprechenden Modelle anzeigen, die verfügbar sind. Sie suchen sich das gewünschte Modell aus und bestätigen dies. In der Übersicht werden Ihnen sowohl Einzelheiten zum gewählten Fahrzeug als auch die Kontaktdaten des Jaguar & Land Rover RENT Partners angezeigt, bei dem es sich befindet. Bitte beachten Sie, dass die Abbildung bezüglich Farbe, Ausstattung und Motorisierung vom tatsächlichen Mietwagen abweichen kann.

  2. Wo kann ich einen Jaguar & Land Rover RENT Partner in meiner Nähe finden?

    Gemäß Ihrer Sucheingabe unter „Mietwagen finden“ werden Ihnen alle Jaguar & Land Rover RENT Partner angezeigt, die sich in einem bestimmten Umkreis Ihres Ortes befinden. Grundsätzlich sind Jaguar & Land Rover RENT Partner deutschlandweit vertreten.

  3. Wann kann ich das Fahrzeug abholen und wieder zurückbringen?

    Sie können Ihren Mietwagen nur innerhalb der Öffnungszeiten Ihres Jaguar & Land Rover RENT Partners abholen und zurückbringen. Wenn das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abgegeben wird, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des gültigen Standardtarifs in Rechnung zu stellen.

  4. Wie kann ich eine Buchung ändern?

    Änderungen an Ihrer Buchung erfolgen über Ihren gewählten Jaguar & Land Rover RENT Partner. Dessen Kontaktdaten finden Sie unter den Buchungsinformationen in Ihrem Nutzerkonto sowie in der E-Mail mit Ihrer Buchungsbestätigung.

  5. Wie kann ich eine Buchung stornieren?

    Loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein und stornieren Sie die entsprechende Anmietung direkt in der Buchungsübersicht. Alternativ rufen Sie Ihren zuständigen Jaguar & Land Rover RENT Partner an und stornieren die Buchung telefonisch. Wenn Sie das Fahrzeug nicht spätestens 60 Minuten nach der vereinbarten Zeit übernehmen, besteht keine Buchungsbindung mehr. Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgen. Geschieht dies nicht, hat der Mieter den Tagesgrundpreis nach der zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Tarif-Preisliste zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.

  6. Gibt es einen Tarif für Geschäftskunden?

    Es gibt sowohl für die Kurzzeit- als auch für die Langzeitmiete einen speziellen Business-Tarif, der Ihnen bei der Auswahl angezeigt wird. Jaguar & Land Rover RENT bietet Ihnen die Möglichkeit, als einzelne Person sowohl ein Privat- als auch ein Geschäftskunden-Konto zu führen.

  7. Wie lange kann ich ein Fahrzeug maximal buchen?

    Sowohl privat als auch geschäftlich beträgt die maximale Mietlaufzeit 6 Monate. Sie haben den Vorteil, nach 6 Monaten ein neues Modell aus der Jaguar Land Rover Welt wählen zu können.

  8. Besteht eine vertragliche Bindung bei einer geschäftlichen Anmietung?

    Bei einer geschäftlichen Anmietung des Fahrzeugs schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem ausgewählten Jaguar & Land Rover RENT Partner. Während des gewünschten Zeitraums besteht keine Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Konditionen einer außerordentlichen Kündigung sind in den Mietbedingungen nachzulesen.

  9. Erhalte ich eine Rechnungskopie?

    Sowohl in Ihrem persönlichen Nutzerkonto als auch in einer separaten Buchungsbestätigung per E-Mail finden Sie eine Rechnungskopie zu Ihrer jeweiligen Anmietung.

  10. Fallen weitere Kosten an?

    Weitere Kosten können in folgenden Fällen anfallen:

    • zu späte Stornierung einer Anmietung
    • Berechnung der Mehrkilometer (hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Jaguar & Land Rover RENT Partners vor Ort)
    • verspätete Rückgabe eines angemieteten Fahrzeugs
  11. Wo finde ich die Mietbedingungen?

    Die ausführlichen Mietbedingungen finden Sie in der Fußzeile unserer Website und in Ihrer Buchungsbestätigung.

  12. Kann jedes Fahrzeug frei gemietet werden?

    Es gilt folgendes Mindestalter je Modell:

    Land Rover

    21 Jahre: Discovery Sport, Range Rover Evoque
    23 Jahre: Defender
    25 Jahre: Range Rover Sport, Range Rover, Discovery, Range Rover Velar

    Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens:

    3 Jahren: Discovery Sport, Range Rover Evoque
    5 Jahren: Range Rover Sport, Range Rover, Discovery, Range Rover Velar, Defender

    Jaguar

    21 Jahre: XE, XF, E-PACE
    23 Jahre: F-PACE
    25 Jahre: F-TYPE, I-PACE

    Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens:

    3 Jahren: XE, XF, E-PACE
    5 Jahren: F-PACE, F-TYPE, I-PACE

  13. Welche Unterlagen benötige ich für die Fahrzeugmiete?

    Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

    • eine im Inland gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse
    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • eine gültige Kreditkarte

    Können Sie die benötigten Dokumente bei Übergabe des Fahrzeugs nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche Ihrerseits wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  14. Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

    Voraussetzung für eine Reservierung auf der Buchungsseite ist eine gültige Kreditkarte.  
    Ihr Jaguar & Land Rover RENT Partner ist berechtigt, eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung auf Ihrer Kreditkarte zu reservieren. Sie sind verpflichtet, bei Ihrem Jaguar & Land Rover RENT Partner den Gesamtbetrag zu bezahlen, der sich aus den auf der Vorderseite Ihres Mietvertrages ausgewiesenen Einzelpositionen ergibt. Dies schließt die Abrechnung des bei Rückgabe fehlenden Kraftstoffs mit ein. Die Unterschrift des Karteninhabers gilt als Ermächtigung, dem betreffenden Konto den gesamten Rechnungsbetrag zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen in Folge von Mietkorrekturen, Schadenfällen einschließlich entsprechender Abschleppkosten sowie anfallender Verwaltungskosten für die Bearbeitung.

  15. Kann ich einen weiteren Fahrer im Mietvertrag eintragen lassen?

    Sie können bei Abholung des Fahrzeugs einen weiteren Fahrer aufnehmen, sofern Ihr Jaguar & Land Rover RENT Partner dem zustimmt. Voraussetzung ist, dass der zusätzliche Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen kann.

  16. Welche Länder darf ich mit dem Mietwagen bereisen?

    Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt, mit Ihrem Mietfahrzeug auch ins Ausland zu fahren. Folgende Länder dürfen bereist werden:

    Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Vatikanstadt und Vereinigtes Königreich. Der Vermieter behält sich vor, die Ein- und Durchreise auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu sperren.

  17. Welche Länder darf ich nicht bereisen?

    Es ist Ihnen insbesondere nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in folgende Länder einzureisen und/oder sie zu durchfahren:

    Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Israel, Kroatien, Kosovo, Lettland, Libanon, Libyen, Litauen, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (Inseln), Sudan, Syrien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn, Ukraine, Weißrussland.

  18. Enthalten die Mietpreise eine Vollkaskoversicherung?

    Sie werden darauf hingewiesen, dass für das Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung besteht. Gegen Zahlung einer Zusatzgebühr können Sie Ihre Haftung für Fahrzeugschäden oder Fahrzeugverlust auf eine bestimmte Selbstbeteiligung pro Schadenfall reduzieren. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung.

  19. Enthalten die Mietpreise eine Haftpflichtversicherung?

    Im Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang, der in Deutschland nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einem selbstverschuldeten Unfall haben Sie die Kosten des Fremdschadens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung wirtschaftlich zu tragen.

  20. Wie reagiere ich in einem Schadenfall?

    Der Mieter oder Fahrer ist verpflichtet, bei jedem Schadenfall (Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstige Schäden) unverzüglich die Polizei zu verständigen. Im Falle der telefonischen Nichterreichbarkeit ist der Schadenfall persönlich bei der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch bei geringen Beschädigungen des Fahrzeugs und selbst verschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter.

  21. Wen kontaktiere ich im Fall einer Panne?

    Bei einer Fahrzeugpanne kontaktieren Sie bitte die Jaguar Land Rover Assistance. Diese können Sie am einfachsten über die Pannenhilfe, SOS Taste Ihres Fahrzeugs erreichen oder telefonisch unter +49 21311512 574.

    Halten Sie bei der Kontaktaufnahme bitte folgende Daten bereit:

    • Ihren Namen
    • Ihren Standort
    • Ihr Fahrzeugkennzeichen und die Fahrgestellnummer
    • eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind

    Anschließend informieren Sie bitte auch Ihren Jaguar & Land Rover RENT Partner.

  22. Kann ich auch Fahrzeugzubehör mieten?

    Selbstverständlich können Sie passendes Jaguar Land Rover Zubehör wie Anhängerkupplung, Dachgepäckträger etc. bei Ihrem Jaguar & Land Rover RENT Partner erhalten. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den Jaguar & Land Rover RENT Partner, bei dem Sie ein Fahrzeug gebucht haben.

  23. Muss ich für Mautgebühren selbst aufkommen?

    Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten.

  24. Darf ich in den Fahrzeugen rauchen?

    Nein. Das Rauchen ist in den Fahrzeugen aus Rücksicht auf andere Nutzer nicht gestattet.

  25. Dürfen auch Haustiere mitfahren?

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Mitführen eines Haustiers in Jaguar & Land Rover RENT Fahrzeugen nicht gestattet ist.

  26. Wer haftet für Verkehrsverstösse während der Mietzeit?

    Als Mieter sind Sie verantwortlich für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, und haften gegenüber dem Vermieter für Gebühren, Kosten und alle Schäden, die ihm aus behördlichen Maßnahmen und der Verteidigung hiergegen entstehen. Der Vermieter ist ausdrücklich berechtigt, anfragenden Behörden Auskunft über den Mieter und Fahrer zu erteilen.

  27. Fallen Bearbeitungsgebühren für Strafzettel an?

    Es steht dem zuständigen Jaguar & Land Rover RENT Partner frei, eine Gebühr für die Bearbeitung von Strafzetteln für Ordnungswidrigkeiten zu erheben.

  28. An wen wende ich mich, wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe?

    Bitte informieren Sie die zuständige Behörde und Ihren Jaguar & Land Rover RENT Partner, falls die Daten abweichen sollten.

  29. Wer ist mein Vertragspartner?

    Ihr Vertragspartner ist der Jaguar & Land Rover Händler, bei dem Sie die Anmietung durchführen. Durch Unterschrift des Mietvertrages beim Händler wird die Buchung abgeschlossen und Sie treten mit diesem in ein Vertragsverhältnis.

FRAGEN UND ANTWORTEN

Viele Antworten zu Ihren Fragen rund um Jaguar & Land Rover RENT finden Sie un unserer FAQ-Rubrik. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.